Gesamte Rechtsvorschrift Oö. EV 2005

Oö. Einreihungsverordnung 2005

Oö. EV 2005
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Stand der Gesetzesgebung: 06.02.2021
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst (Oö. Einreihungsverordnung 2005 - Oö. EV 2005)

StF: LGBl.Nr. 104/2005

§ 1 Oö. EV 2005 Bewertungskriterien


(1) Bei der Bewertung sind die im § 22 Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

 

(2) Fachwissen (§ 22 Abs. 2 Z 1 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

 

1.

Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse

Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.

 

 

 

 

 

2.

Fachliche Grundkenntnisse

Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

 

 

 

-

einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder

 

 

-

für die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen

 

 

 

sind erforderlich.

 

 

 

 

 

3.

Fachkenntnisse

Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

 

 

 

 

 

4.

Fortgeschrittene Fachkenntnisse

Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

 

 

 

 

 

5.

Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

 

 

 

 

 

6.

Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.

 

 

 

 

 

7.

Beherrschung von komplexen Aufgaben oder von Spezialbereichen

Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von

 

 

-

Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder

 

 

 

-

komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten

 

 

 

sind erforderlich.

 

 

(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z 2 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

 

 

 

2.

Begrenzt

Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.

 

 

 

3.

Homogen

Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.

 

 

 

4.

Heterogen

Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.

 

 

 

5.

Breit

Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.

 

(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z 3 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.

 

 

 

2.

Wichtig

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen ist von Bedeutung. Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der Basis von Sachwissen.

 

 

 

3.

Unentbehrlich:

Interaktion mit anderen zur Beeinflussung und Veränderung von deren Verhaltensweisen ist unentbehrlich. Dies beinhaltet die Entwicklung und Begeisterung anderer sowie die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsklimas.

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

 

(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z 4 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Strikte Routine

Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.

 

 

 

2.

Routine

Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.

 

 

 

3.

Teilroutine

Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.

 

 

 

4.

Methoden und Normen

Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.

 

 

 

5.

Grundsätze und Ziele

Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.

 

 

 

6.

Grob definierte Grundsätze,Zielsetzungen

Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.

 

 

 

7.

Gesamt-strategischorientiert

Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.

 

(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z 5 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Wiederholend

Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

 

 

 

2.

Ähnlich

Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

 

 

 

3.

Unterschiedlich

Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

 

 

 

4.

Adaptiv

Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besondersausgeprägte Urteilsfähigkeit oder konstruktives und innovatives Denken erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

 

(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z 6 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Detailliert angewiesen

Direkte und detaillierte Anweisungen sowieunmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

2.

Angewiesen

Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

3.

Standardisiert

Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

4.

Richtliniengebunden

Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

 

 

 

5.

Allgemein geregelt

Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.

 

 

 

6.

Funktionsorientiert

Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.

 

 

 

7.

Strategisch orientiert

Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

 

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

finanzielle Auswirkungen des Handelns sind unbedeutend

 

 

 

2.

Sehr klein

bis 500.000 Euro

 

 

 

3.

Klein

bis 5.000.000 Euro

 

 

 

4.

Mittel

bis 50.000.000 Euro

 

 

 

5.

Groß

bis 500.000.000 Euro

 

 

 

6.

Sehr groß

bis 5.000.000.000 Euro

 

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):

 

Abstufungen

Merkmale

1.

Gering

Der Beitrag erfolgt durch informative, registrierende oder ähnliche Leistungen, die von anderen im Zusammenhang mit bestimmten, wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

 

 

 

2.

Beitragend

Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.

 

 

 

3.

Anteilig

Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

 

 

 

4.

Entscheidend

Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

 

(10) Zwischenstufen:

1.

Zwischenstufen können bei folgenden im § 1 genannten Bewertungskriterien angewendet werden:

1.

Fachwissen

2.

Managementwissen

3.

Denkrahmen

4.

Denkanforderung

5.

Handlungsfreiheit

6.

Dimension

7.

Einfluss auf Ergebnisse

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

§ 2 Oö. EV 2005


(1) Folgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:

LD

Funktion

Dienststelle

25

 

 

1.

Reinigungskraft

 

2.

Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin

 

3.

Kanzleihilfskraft, Amtswart/Amtswartin

 

24

 

 

1.

Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Krankenanstalt, Pflege- und Betreuungszentrum

2.

Telefonist/Telefonistin

 

23

 

 

1.

Angelernte(r) Arbeiter/Arbeiterin

 

2.

Erhaltungsarbeiter/Erhaltungsarbeiterin

 

3.

Portier/Portierin

 

22

 

 

1.

Bediensteter/Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

 

2.

Hausarbeiter/Hausarbeiterin

 

3.

Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete

 

21

 

 

1.

Portier/Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

 

2.

Sekretär/Sekretärin im Schreibdienst

 

3.

Dienstkraftwagenlenker/Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

 

4.

Schulwart/Schulwartin

 

5.

Medizinische(r) Masseur/Masseurin

 

6.

Kanzleibediensteter/Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

 

20

 

 

1.

Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

 

2.

Kassier/Kassierin

 

3.

Erste(r) Schulwart/Schulwartin

 

4.

Pflegeassistentin/Pflegeassistent

Krankenanstalt

5.

Sekretär/Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Krankenanstalt

6.

Sekretär/Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

 

19

 

 

1.

Facharbeiter/Facharbeiterin

 

2.

Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

 

3.

Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Assistent/Assistentin

Krankenanstalt

18

 

 

1.

Altenfachbetreuer/Altenfachbetreuerin

Landespflege- und Betreuungszentrum

2.

Buchhalter/Buchhalterin

 

3.

Medizinisch-technische Fachkraft

Bezirkshauptmannschaft

4.

Polier/Polierin

 

5.

Schulsekretär/Schulsekretärin

 

6.

Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 8 bis 6

 

7.

Küchenleiter/Küchenleiterin in kleinen Küchen

 

8.

Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin

 

9.

Maturant/Maturantin in Ausbildung

 

10.

Kochgruppenleiter/Kochgruppenleiterin

Krankenanstalt

11.

Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Krankenanstalt

17

 

 

1.

Medizintechniker/Medizintechnikerin und Haustechniker/ Haustechnikerin mit Notfalldienst

Krankenanstalt

2.

Qualifizierte(r) Buchhalter/Buchhalterin

 

3.

Werkstattleiter/Werkstattleiterin

 

4.

Bauaufsichtsorgan

 

5.

Medizinisch-technische Fachkraft

Krankenanstalt

6.

Erzieher/Erzieherin

 

7.

Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin

 

8.

Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin im Bürgerservice

Bezirkshauptmannschaft

9.

Sekretär/Sekretärin für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der LD 5

Amt der Landesregierung

10.

Küchenleiter/Küchenleiterin

Berufsschule

11.

Objektbetreuer/Objektbetreuerin

Amt der Landesregierung

12.

Agrartechniker/Agrartechnikerin

Agrarbezirksbehörde

13.

Tunnelwart/Tunnelwartin

 

16

 

 

1.

Küchenleiter/Küchenleiterin

Pflege- und Betreuungszentrum

2.

Kanzleileiter/Kanzleileiterin

 

3.

Sekretär/Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

 

4.

Behindertenpädagoge/Behindertenpädagogin

 

5.

Entfallen

 

6.

Entfallen

 

7.

Qualifizierte(r) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

 

8.

Erster Buch- und Kassenführer/Erste Buch- und Kassenführerin

Pflege- und Betreuungszentrum

15

 

 

1.

Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Krankenanstalt

2.

Verwaltungsleiter/Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

 

3.

Entfallen

 

4.

Turnusarzt/Turnusärztin in zum/zur Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin

Krankenanstalt

5.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Krankenanstalt

6.

Hebamme auf Stationen

Krankenanstalt

7.

Entfallen

 

8.

Universitätsabsolvent/Universitätsabsolventin in Ausbildung

 

14

 

 

1.

Bediensteter/Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Krankenanstalt

2.

Berufsschulverwalter/Berufsschulverwalterin

Berufsschule mit Internat

3.

Brückenmeister/Brückenmeisterin

 

4.

Forstaufsichtsorgan

 

5.

Küchenleiter/Küchenleiterin in großen Küchen

 

6.

Lebensmittelaufsichtsorgan

 

7.

Referent/Referentin

 

8.

Strommeister/Strommeisterin

 

9.

Bauleiter/Bauleiterin

 

10.

Sicherheitstechniker/Sicherheitstechnikerin

 

11.

Erzieher/Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung

 

12.

Lehrer/Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Gesundheits- und Krankenpflegeschule

13.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Krankenanstalt

14.

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin

 

15.

Kreißzimmerhebamme

Krankenanstalt

13

 

 

1.

Autobahnmeister/Autobahnmeisterin

 

2.

Lehrer/Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Medizinisch-Technische Akademie

3.

Leitender Bediensteter/Leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Krankenanstalt

4.

Straßenmeister/Straßenmeisterin

 

5.

Psychotherapeut/Psychotherapeutin

Krankenanstalt

6.

Referent/Referentin mit besonderer Funktion

 

7.

Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Krankenanstalt

8.

Turnusarzt/Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin

Krankenanstalt

 

 

 

12

 

 

1.

Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin

Krankenanstalt

2.

Psychologe/Psychologin, Jugendpsychologe/Jugendpsychologin

 

3.

Sachverständiger/Sachverständige

 

4.

Bauleiter/Bauleiterin (Spezial-, Sonderbaustellen); Hebietsleiter/Gebietsleiterin in der Landesbaudirektion

Krankenanstalt

5.

Bereichsleiter/Bereichsleiterin Personalverwaltung

 

6.

Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Krankenanstalt

7.

Bereichsleiter/Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Krankenanstalt

8.

Leitender Referent/Leitende Referentin

Bezirkshauptmannschaft

9.

Technischer Betriebsleiter/Technische Betriebsleiterin

Krankenanstalt

11

 

 

1.

Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Krankenanstalt

2.

Leitender Referent/Leitende Referentin – Amtsleitung

Bezirkshauptmannschaft

3.

Amtsarzt/Amtsärztin

 

4.

Amtstierarzt/Amtstierärztin

 

5.

Bereichsleiter/Bereichsleiterin Rechnungswesen

Krankenanstalt

6.

Forsttechniker/Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

 

7.

Juristische(r), betriebswirtschaftliche(r), wissenschaftliche(r) oder technische(r) Referent/Referentin

 

8.

Technischer Betriebsleiter/Technische Betriebsleiterin

große Krankenanstalt

9.

Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin

Krankenanstalt

10.

Spezialsachverständiger/Spezialsachverständige

 

11.

Straßenbezirksleiter/Straßenbezirksleiterin

 

10

 

 

1.

Facharzt/Fachärztin

Krankenanstalt

2.

Leitender Referent/Leitende Referentin

Amt der Landesregierung

9

 

 

1.

Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin

Bezirkshauptmannschaft (Organisation alt)

2.

Facharzt/Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Krankenanstalt

3.

Konsiliarfacharzt/Konsiliarfachärztin

Krankenanstalt

8

 

 

1.

Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin

Bezirkshauptmannschaft (Organisation neu)

2.

Leiter/Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primarärztin und Primararzt)

Krankenanstalt

3.

Pflegedirektor/Pflegedirektorin

Krankenanstalt mittlerer Größe

7

 

 

1.

Leiter/Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Krankenanstalt

2.

Pflegedirektor/Pflegedirektorin

große Krankenanstalt

3.

Kaufmännischer Direktor/Kaufmännische Direktorin

Krankenanstalt mittlerer Größe

6

 

 

 

Kaufmännischer Direktor/Kaufmännische Direktorin

große Krankenanstalt

5

 

 

 

Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin

Amt der Landesregierung

4

 

 

 

Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau

Bezirkshauptmannschaft

3

 

 

 

Leiter/Leiterin einer Abteilungsgruppe beziehungsweise einer Abteilung mit Direktionsstatus

 

2

 

 

 

 

 

1

 

 

 

Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin

 

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007, 12/2021)

(2) Sofern in der Spalte „Dienststelle“ nichts angeführt ist, gilt die Verwendung für alle in Betracht kommenden Bereiche im Landesdienst.

(3) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben.

(4) Wenn durch eine Option gemäß § 57 Oö. GG 2001 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 Oö. EV 2005


§ 3

Befristete Ausbildungslaufbahnen

 

(1) Die Verwendungen "Maturant/Maturantin in Ausbildung" (LD 18) und "Universitätsabsolvent/Universitätsabsolventin in Ausbildung" (LD 15) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.

 

(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens 12 Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf "entsprechend" gemäß § 60f Abs. 1 Z. 1 Oö. LVBG lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.

 

(3) Nach Ablauf eines Jahres der Frist des Abs. 1 ist zu prüfen, wie weit durch bereits erworbenes Wissen eine Verwendung als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (für Maturanten/Maturantinnen) bzw. eines/einer Referenten/Referentin (für Universitätsabsolventen/Universitätsabsolventinnen) möglich ist. Ergibt diese Prüfung eine entsprechende Verwendbarkeit, so ist abweichend von Abs. 1 die Einreihung in LD 17 für Maturanten/Maturantinnen bzw. LD 14 für Universitätsabsolventen/Universitätsabsolventinnen vorzunehmen.

 

(4) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der/die bisherige "Maturant/Maturantin in Ausbildung" bzw. der/die bisherige "Universitätsabsolvent/Universitätsabsolventin in Ausbildung" höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Beginn der Frist nach Abs. 1 beim/bei der bisherigen "Maturant/Maturantin in Ausbildung" zumindest die LD 16, beim/bei der bisherigen "Universitätsabsolvent/Universitätsabsolventin in Ausbildung" zumindest die LD 13. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ist der Maturant/die Maturantin in Ausbildung zumindest als Referent/Referentin (LD 14), der Universitätsabsolvent/die Universitätsabsolventin in Ausbildung als juristische(r), betriebswirtschaftliche(r), wissenschaftliche(r) oder technische(r) Referent/Referentin (LD 11) zu verwenden.

§ 4 Oö. EV 2005


§ 4

Provisorische Einreihung

 

(1) Für die provisorische Einreihung nach § 24 Oö. GG 2001 ist der II. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei

1.

LD 15 der Entlohnungsgruppe a

2.

LD 18 der Entlohnungsgruppe b

3.

LD 22 den Entlohnungsgruppen c, p 1 und p 2

4.

LD 25 den Entlohnungsgruppen d, e, p 3, p 4 und p 5

gleichzuhalten ist und die in der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung vorgegebene Voraussetzung der bisherigen Verwendung im Landesdienst nicht zur Anwendung gelangt.

§ 5 Oö. EV 2005


§ 5

Verweisungen

 

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

-

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufs und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 - ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2005;

-

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt (Ärzte-Ausbildungsordnung), BGBl. Nr. 152/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 169/1998;

-

Bundesgesetz vom 26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen (Berufsausbildungsgesetz - BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003;

-

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2004;

-

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2004;

-

Bundesgesetz über den Hebammenberuf (Hebammengesetz - HebG), BGBl. Nr. 310/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2002;

-

Lebensmittelgesetz 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2004;

-

Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 141/2004;

-

Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinischtechnischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 7/2004;

-

Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2004;

-

Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Führung der Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" und über die Ausübung des psychologischen Berufs im Bereich des Gesundheitswesens (Psychologengesetz), BGBl. I Nr. 98/2001;

-

Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), BGBl. I Nr. 98/2001.

§ 5a Oö. EV 2005 § 5a


(1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 7 Abs. 1 Oö. Gehaltsgesetz 2001 können zuerkannt werden:

1.

36 Monate für Verwendungen, bei denen ein Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium auf Bachelorniveau mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder eine vergleichbare diplomierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich ist,

2.

48 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium auf Masterniveau mit mindestens 240 ECTS-Punkten erforderlich ist,

3.

60 Monate für Verwendungen, für die ein Diplomstudium mit mindestens 300 ECTS-Punkten erforderlich ist sowie

4.

72 Monate für Verwendungen, für die ein Studium der Humanmedizin mit mindestens 360 ECTS-Punkten erforderlich ist.

(2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 8 Abs. 3 Oö. Gehaltsgesetz 2001, wobei die Kriterien des § 8 Abs. 3 letzter Satz ausreichen, sind anzurechnen:

1.

bis zu 18 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 25 und LD 24 sowie

2.

bis zu 36 Monate für die Funktionslaufbahnen LD 23, LD 22, LD 21 sowie LD 20 Z 1, 2, 3, 5 und 6, LD 19 Z 2 sowie LD 18 Z 5 und 6.

 

(Anm: LGBl.Nr. 6/2017)

§ 6 Oö. EV 2005


§ 6

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.

Anlage

Anl. 1 Oö. EV 2005


FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und
-geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

         

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster Schulwart und erste Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

4. Pflegeassistentin/Pflegeassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

9. Maturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

         

10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

         

11. Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst

Aufgaben:

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

4. Bauaufsichtsorgan

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

6. Erzieher und Erzieherin

Aufgaben:

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

         

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

Aufgaben:

Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

9. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

10. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

Aufgaben:

Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

Aufgaben:

Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

13. Tunnelwart und Tunnelwartin

Aufgaben:

Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

         

2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/Amtswartinnen; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

5. Entfallen

6. Entfallen

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

         

8. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

3. Entfallen

4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Hebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Entfallen

8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

4. Forstaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

7. Referent und Referentin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

8. Strommeister und Strommeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

9. Bauleiter und Bauleiterin

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

15. Kreißzimmerhebamme

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

1. Autobahnmeister und Autobahnmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

         

2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

3. Leitender Bediensteter und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

3. Sachverständiger und Sachverständige

Aufgaben:

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen:

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben:

Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

3. Amtsarzt und Amtsärztin

Aufgaben:

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

4. Amtstierarzt und Amtstierärztin

Aufgaben:

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

Aufgaben:

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

Aufgaben:

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

a)

ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder

b)

ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

Aufgaben:

Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

Aufgaben:

Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

Aufgaben:

Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

1. Facharzt und Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

2. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und  eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin

Aufgaben:

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

Aufgaben:

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international).

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

Aufgaben:

Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben:

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

Artikel

Art. 2 Oö. EV 2005


Artikel II

In-Kraft-Treten

(Anm: Übergangsrecht zur Novelle LGBl. Nr. 67/2007)

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

(2) Durch diese Verordnung tritt für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens in einer numerisch niedrigeren Funktionslaufbahn (LD) eingereiht sind, als sich nach dieser Verordnung ergibt, keine Änderung in ihrer Einreihung ein.

Oö. Einreihungsverordnung 2005 (Oö. EV 2005) Fundstelle


Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen im oberösterreichischen Landesdienst (Oö. Einreihungsverordnung 2005 - Oö. EV 2005)

StF: LGBl.Nr. 104/2005

Änderung

LGBl.Nr. 67/2007

LGBl.Nr. 6/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 21, 22 Abs. 5, 24 Abs. 3 und 25

Oö. Gehaltsgesetz 2001 (Oö. GG 2001), LGBl. Nr. 28/2001, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:

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