§ 15a Oö. BSG 1991 Verordnungsermächtigung

Oö. BSG 1991 - Oö. Bodenschutzgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Vorschriften über die Düngung (§§ 14 und 15) zu erlassen, wenn und insoweit dies zur Verwirklichung der im § 1 genannten Ziele dieses Landesgesetzes sowie zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften notwendig ist.

 

(Anm: LGBl. Nr. 37/1998)

In Kraft seit 21.05.1998 bis 31.12.9999
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