Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.05.2026
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2025 in Kraft. (Anm: BDVBl.Nr. 3/2026)Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. September 2025 in Kraft. Anmerkung, BDVBl.Nr. 3/2026)
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 Oö. APV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Oö. APV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 Oö. APV