§ 4 Oö. AOV § 4

Oö. AOV - Oö. Aufsichtsorganeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 31.08.2013 bis 31.12.9999
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