§ 1 Oö. AGV 2015

Oö. AGV 2015 - Oö. Anstaltsgebührenverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Anstaltsgebühr pro Pflegetag (§ 53 Abs. 1 Z 2 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997) wird bei Unterbringung des Patienten in der Sonderklasse für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten, sofern in den §§ 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

Krankenanstalten

Einbettzimmer

Mehrbettzimmer

Kepler Universitätsklinikum

Salzkammergut Klinikum

Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf Steyr

Klinikum Wels-Grieskirchen

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Linz

Krankenhaus der Elisabethinen Linz

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Ried im Innkreis

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz

197,70 Euro

136,20 Euro

Klinikum Freistadt

Klinikum Rohrbach

Klinikum Schärding

Krankenhaus St. Josef Braunau

174,70 Euro

122,00 Euro

(Anm: LGBl.Nr. 142/2015, 35/2018, 122/2018, 129/2019, 131/2020, 135/2021, 125/2022)

 

 

 

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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