§ 1 Oö. AbgG

Oö. AbgG - Oö. Abgabengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

1. ABSCHNITT

ANWENDUNGSBEREICH

 

§ 1

Anwendungsbereich

 

Dieses Landesgesetz regelt

1.

die Zuständigkeit der Abgabenbehörden,

2.

die Rechtsstellung der Beteiligten und

3.

Strafbestimmungen

in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben - mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben - insoweit, als in den Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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