§ 19 Ozon-MKV Allgemeine Anforderungen

Ozon-MKV - Ozonmesskonzeptverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

In den für die Information der Öffentlichkeit bestimmten Berichten und Mitteilungen sind Konzentrationen in µg/m3 anzugeben. Uhrzeiten sind als MEZ bzw. zu jenen Zeiten, in denen Sommerzeit gilt, als MESZ anzugeben.

In Kraft seit 28.02.2004 bis 31.12.9999
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