§ 26 NTG Zeitgebühren

NTG - Notariatstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
§ 26.Paragraph 26,

Die Zeitgebühr beträgt für jede, wenn auch bloß angefangene halbe Stunde 12,90 Euro.

In Kraft seit 01.05.2023 bis 31.12.9999
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