Wasserversorgung Schongebiet NÖSIWAG Bisamberg Langenzersdorf (NÖ WSSBL) Fundstelle

NÖ WSSBL - Wasserversorgung Schongebiet NÖSIWAG Bisamberg Langenzersdorf

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 7. Juni 1977 zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Niederösterreichischen Siedlungswasserbau gesellschaft mbH (NÖSIWAG) in Bisamberg und Langenzersdorf
StF: LGBl. 6900/54-0

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs. 2 des WRG 1959, BGBl. Nr. 215 in der Fassung BGBl. Nr. 207/1969, wird verordnet:

In Kraft seit 22.10.1977 bis 31.12.9999
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