§ 23 NÖ ROG 2014 Stadt- und Dorferneuerung

NÖ ROG 2014 - NÖ Raumordnungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Land hat die Gemeinden bei der Durchführung von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen, die auf Initiative und unter Beteiligung der Bürger erfolgen, zu unterstützen.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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