§ 12 NÖ ROG 2014 Überörtliche Raumordnungs- und Entwicklungskonzepte

NÖ ROG 2014 - NÖ Raumordnungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Zur Abstimmung von raum- und/oder sachbereichsbezogenen Entwicklungsvorstellungen und -maßnahmen durch das Land NÖ können von der Landesregierung für das gesamte Landesgebiet oder für einzelne Regionen Raumordnungs- und Entwicklungskonzepte erstellt werden.

In derartigen Raumordnungs- und Entwicklungskonzepten sind insbesonders die Themenbereiche Europaschutzgebiete, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Bevölkerungsentwicklung, Gesundheit, Soziales und Bildung zu berücksichtigen.

Gemeinden und Land können überörtliche Raumordnungs- und Entwicklungskonzepte in einem gemeinsamen Prozess, wie einer regionalen Leitplanung, erarbeiten. Die Umsetzung von überörtlichen Entwicklungskonzepten ist im Rahmen der Ziele und Maßnahmen der nachgeordneten Planungen anzustreben.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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