§ 5 NÖ LFBAO 1991 Formen der Ausbildung

NÖ LFBAO 1991 - NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Die Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt durch:

1.

Lehre und Facharbeiterprüfung (§§ 6 - 13 Abs. 1 Z 1)

2.

Besuch einer Schule ohne Facharbeiterprüfung (§ 16 Abs. 1)

3.

Besuch einer Schule und Facharbeiterprüfung (§ 16 Abs. 2 und 3)

4.

Sonderform der Ausbildung und Facharbeiterprüfung (§ 17)

5.

Anschlußlehre und Facharbeiterprüfung (§ 18)

6.

Einschlägige praktische Tätigkeit und Facharbeiterprüfung (§ 13 Abs. 1 Z 3)

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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