§ 4 NÖ LAG 2007 Abgabepflichtige bzw. Abgabepflichtiger

NÖ LAG 2007 - NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Abgabepflichtige bzw. Abgabepflichtiger ist die Betreiberin bzw. der Betreiber einer Gewinnungsstätte eines abgabepflichtigen Materials.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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