Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.01.2021
Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2019 mit 3,4 %, für das Jahr 2020 mit 3,3 % und für das Jahr 2021 mit 3,2 % festgelegt.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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