§ 1 NÖ EBLFGS

NÖ EBLFGS - Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2022 mit 3,1 % und für das Jahr 2023 mit 3,0 % festgelegt.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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