Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
Die Sätze der Dienstwohnungsvergütungen sind ab 1. Jänner 2024 alle 4 Jahre mit Beginn des Kalenderjahres zu valorisieren. Zur Berechnung ist der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2010 heranzuziehen. Ausgangsbasis ist die veröffentlichte Indexzahl für Jänner 2019.
In Kraft seit 23.12.2022 bis 31.12.9999
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