Gruppen von Abfällen
Q1  | Nachstehend nicht näher beschriebene Produktions- oder Verbraucherrückstände  | 
Q2  | Nicht den Normen entsprechende Produkte  | 
Q3  | Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist  | 
Q4  | Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw.,die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind  | 
Q5  | Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder verschmutzte Stoffe (z. B. Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter)  | 
Q6  | Nichtverwendbare Elemente (z. B. verbrauchte Batterien, Katalysatoren)  | 
Q7  | Unverwendbar gewordene Stoffe (z. B. kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze)  | 
Q8  | Rückstände aus industriellen Verfahren (z. B. Schlacken, Destillationsrückstände)  | 
Q9  | Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (z. B. Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter)  | 
Q10  | Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände (z. B. Dreh- und Fräsespäne)  | 
Q11  | Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende Rückstände (z. B. im Bergbau, bei der Erdölförderung)  | 
Q12  | Kontaminierte Stoffe (z. B. mit PCB verschmutztes Öl)  | 
Q13  | Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich verboten ist  | 
Q14  | Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden (z. B. in der Landwirtschaft, den privaten Haushalten, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten)  | 
Q15  | Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von Böden anfallen  | 
Q16  | Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben erwähnten Gruppen angehören  | 
    
    
    
    
    
0 Kommentare zu Anl. 1 NÖ AWG 1992