§ 3 NeuFöG Zeitpunkt der Neugründung

NeuFöG - Neugründungs-Förderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.

In Kraft seit 15.07.1999 bis 31.12.9999
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