Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Verordnung BGBl. II Nr. 448/2021. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2021,.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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