§ 2 NDG-VO 2024

NDG-VO 2024 - Nachtdienstgeld-Verordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Das Nachtdienstgeld beträgt bei einer Dienstleistung:

  1. bisbis0,5 Stunde1,42 EUR brutto
  2. bisbis1 Stunde2,83 EUR brutto
  3. bisbis1,5 Stunden 4,24 EUR brutto
  4. bisbis2 Stunden 5,65 EUR brutto
  5. bisbis5 Stunden 11,36 EUR brutto
  6. überüber5 Stunden 22,74 EUR brutto
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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