Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Das Nachtdienstgeld beträgt bei einer Dienstleistung:
bisbis0,5 Stunde1,42 EUR brutto
bisbis1 Stunde2,83 EUR brutto
bisbis1,5 Stunden4,24 EUR brutto
bisbis2 Stunden5,65 EUR brutto
bisbis5 Stunden11,36 EUR brutto
überüber5 Stunden22,74 EUR brutto
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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