Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die NCD-Verordnung, BGBl. Nr. 466/1995, tritt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. Die NCD-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 466 aus 1995,, tritt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.
In Kraft seit 25.02.2025 bis 31.12.9999
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