§ 79 NAG Sprachliche Gleichbehandlung

NAG - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2026

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

In Kraft seit 07.08.2026 bis 31.12.9999
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