§ 1 MFTGV

MFTGV - Magnetfeldtherapiegeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

„Magnetfeldtherapiegeräte zur Eigenanwendung“ sind Medizinprodukte, deren medizinische Zweckbestimmung gemäß § 2 Abs. 1 des Medizinproduktegesetzes durch die Einwirkung von Magnetfeldern auf den menschlichen Körper erreicht werden soll und die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können. „Magnetfeldtherapiegeräte zur Eigenanwendung“ sind Medizinprodukte, deren medizinische Zweckbestimmung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Medizinproduktegesetzes durch die Einwirkung von Magnetfeldern auf den menschlichen Körper erreicht werden soll und die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können.

In Kraft seit 26.07.2003 bis 31.12.9999
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