§ 14 M-GOTV Anträge zum Tagesordnungspunkt

M-GOTV - Mustergeschäftsordnung - M-GOTV

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

(1) Zu einem Tagesordnungspunkt können folgende Anträge gestellt werden:

1.

Hauptanträge,

2.

Gegenanträge,

3.

Abänderungsanträge.

(2) Hauptanträge sind Anträge zu einem Tagesordnungspunkt, die vom Vorsitzenden oder einem Mitglied gestellt werden, welches die Aufnahme des Tagesordnungspunkts verlangt hat.

(3) Gegenanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und ein gänzlich anderes Begehren als den Hauptantrag zum Inhalt haben.

(4) Abänderungsanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und den Inhalt des Hauptantrags nur teilweise abändern oder ergänzen.

In Kraft seit 31.03.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 14 M-GOTV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14 M-GOTV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 14 M-GOTV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 14 M-GOTV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 14 M-GOTV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 13 M-GOTV
§ 15 M-GOTV