§ 46 LuFw AStVO Übergangsbestimmungen

LuFw AStVO - Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag, das ist der 24. Dezember 2003, in Kraft.

(2) Bescheide, durch die gemäß STLAO 2001 weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vorgeschrieben wurden, bleiben unberührt.

In Kraft seit 24.12.2003 bis 31.12.9999
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