Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Landeslehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.
In Kraft seit 29.05.2025 bis 31.12.9999
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