§ 58 LTWO 1995

LTWO 1995 - Landtagswahlordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 67/2012)

In Kraft seit 06.10.2012 bis 31.12.9999
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