§ 105 LMSVG Personenbezogene Bezeichnungen

LMSVG - Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 25.04.2017 bis 31.12.9999
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