§ 35 LLPV-GO

LLPV-GO - Landeslehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung - LLPV-GO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 35

Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 22. Oktober 1969, Zahl: SchA- 652/1/1969, LGBl Nr 69, über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung der Landeslehrer bei den Dienststellen des Landes, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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