während der ersten sechs Monate des
Dienstverhältnisses (Probezeit) ............... | einen Kalendermonat, |
nach Ablauf der Probezeit ..................... | zwei Kalendermonate |
und
nach Vollendung des zweiten Dienstjahres ...... | drei Kalendermonate. |
Die Kündigungsfrist hat mit Ablauf eines Kalendermonates zu enden.
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