Art. 1 LFG 2001

LFG 2001 - Landes-Feuerwehrgesetz 2001 - LFG 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Aufgrund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Landes-Feuerwehrgesetz 1970, LGBl. Nr. 27, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 50/1987 und 58/2001 erfolgten Änderungen wieder verlautbart.

In Kraft seit 24.10.2001 bis 31.12.9999
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