Für Leitungen für ortsveränderliche und transportable Betriebsmittel gilt zusätzlich:
Für Kabel und Leitungen eigensicherer Stromkreise gilt:
Ergänzungen für staubexplosionsgefährdete Bereiche:
Für Kabel und Leitungen eigensicherer Stromkreise gilt in Zone 0 und 20 zusätzlich:
Für Kabel und Leitungen nicht eigensicherer Stromkreise gilt in Zone 0 und 20 zusätzlich:
Verbindungen durch Gießharzmuffen und Schrumpfschläuche:
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