Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.
In Kraft seit 01.06.2024 bis 31.12.9999
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