Aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteilt.
Bezeichnung der Arbeitsstätte: |
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Adresse: |
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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: |
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 187 LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (Paragraph 187, LAG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: |
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Datum, Unterschrift: |
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