§ 121 LBedG 2000

LBedG 2000 - Landesbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Der § 74 in der Fassung LGBl.Nr. 36/2011 tritt rückwirkend am 1. Jänner 2011 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 36/2011

In Kraft seit 19.08.2011 bis 31.12.9999
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