Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024
in der Entlohnungsgruppe
in der Entlohnungsstufe
Euro
p1 bis p5, e, d, c, b
224,0
a
1 bis 7
224,0
a
ab 8
278,0
(3) Vertragsbediensteten, die in einer Krankenanstalt Tätigkeiten im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des MTD-Gesetzes, des MTF-SHD-G oder des Hebammengesetzes ausüben, (Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes) gebührt für die Dauer dieser Verwendung eine Pflegedienstzulage. Sie beträgt monatlich
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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