§ 141 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die in den §§ 57 Abs. 2 und 123 Abs. 2 angeführten Gehaltsansätze erhöhen sich mit Wirkung vom

1. Jänner 1972

um 3 v.H.

1. Jänner 1973

um 6 v.H.

1. Jänner 1974

um 9 v.H.

1. Jänner 1975

um 12 v.H.

 

In Kraft seit 03.02.1988 bis 31.12.9999
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