§ 16 LBed.-NBV

LBed.-NBV - Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 30/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 22/1973 und Nr. 6/1975, sowie die Verordnung über die Gewährung von Fehlgeldentschädigungen an Landesbedienstete, LGBl.Nr. 12/1974, außer Kraft.

In Kraft seit 01.06.1980 bis 31.12.9999
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