§ 110 LBDG 1997 Dienstpflichtverletzungen

LBDG 1997 - Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.05.2024

Der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, ist nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.

In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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