Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Dienstkarte hat folgende personenbezogene Daten aufzuweisen:
1.Ziffer einsauf der Vorderseite:
a)Litera aLichtbild,
b)Litera bVor- und Familienname,
c)Litera cFunktion,
d)Litera dBezeichnung der Behörde, in deren Namen das Aufsichtsorgan tätig wird,
e)Litera eSeriennummer,
f)Litera fSchriftzug „Gültig bis“ und das jeweilige Ablaufdatum;
2.Ziffer 2auf der Rückseite:
a)Litera arechtliche Grundlagen für die jeweilige Aufsichtstätigkeit
b)Litera bUnterschrift des Inhabers.
In Kraft seit 01.03.2005 bis 31.12.9999
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