Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Mit dieser Verordnung werden die näheren Bestimmungen über die Beschaffenheit der Dienstkarten für jene Personen, die in Vollziehung des Luftfahrtgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen als Aufsichts- oder Kontrollorgane tätig werden, geregelt.
In Kraft seit 01.03.2005 bis 31.12.9999
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