Schutz der Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (L-VOLV 2010) Fundstelle

L-VOLV 2010 - Schutz der Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Oktober 2010 über den Schutz der Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (L-VOLV 2010)

StF: LGBl. Nr. 57/2010 [CELEX Nr. 32002L0044, 32003L0010, 32007L0030]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der § 3 Abs. 6, §§ 4, 6, 7, 8, 11, 12, 16, 18 Abs. 2 Z 4, § 19 Abs. 1, 3 und 4, § 20 Abs. 1 und 3, § 21 Abs. 1, §§ 22, 31 Abs. 3 und 5, § 32 Abs. 2 und 5, §§ 33, 57 Abs. 1, § 58 Abs. 1, §§ 62, 63 Abs. 1 und 3, §§ 66, 67, 69 Z 2, 3 und 5 sowie § 95 Abs. 1 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

In Kraft seit 30.10.2010 bis 31.12.9999
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