§ 1 L-VOLV 2010 Anwendungsbereich, Umsetzungshinweise

L-VOLV 2010 - Schutz der Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 (Bgld. BSchG 2001). Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. Nr. L 42 vom 15.02.2003 S. 38, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. Nr.  L 165 vom 27.06.2007 S. 21, und

2.

Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. Nr. L 177 vom 06.07.2002 S. 13, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. Nr. L 165 vom 27.06.2007 S. 21.

In Kraft seit 30.10.2010 bis 31.12.9999
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