Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024
Die Tätigkeit als Mitglied der Gleichbehandlungskommission, als Gleichbehandlungsbeauftragte(r) und als Vertrauensperson dauert fünf Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.
In Kraft seit 12.01.2005 bis 31.12.9999
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