Verordnung über den Schutz der Bediensteten bei der Bildschirmarbeit (L-BS-V) Fundstelle

L-BS-V - Verordnung über den Schutz der Bediensteten bei der Bildschirmarbeit

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. September 2004 über den Schutz der Bediensteten bei der Bildschirmarbeit (L-BS-V)

StF: LGBl. Nr. 57/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 64, 65 und 69 Z 4 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

In Kraft seit 06.10.2004 bis 31.12.9999
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