Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle

L-AWG - Landes-Abfallwirtschaftsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Gesetz über die Vermeidung und Erfassung von Abfällen

StF: LGBl.Nr. 1/2006 (RL 2001/42/EG vom 27. Juni 2001, ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30–37 [CELEX-Nr. 32001L0042])

Änderung

LGBl.Nr. 72/2012

LGBl.Nr. 44/2013

In Kraft seit 01.07.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis L-AWG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 26 L-AWG