§ 11 KunstFG Freiheit von Stempelgebühren

KunstFG - Kunstförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften sind von den Stempelgebühren befreit.

In Kraft seit 19.03.1988 bis 31.12.9999
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