§ 8 KuKuFöG 2005 (weggefallen)

KuKuFöG 2005 - Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 - KuKuFöG 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
§ 8 KuKuFöG 2005 seit 31.12.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 KuKuFöG 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 KuKuFöG 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 KuKuFöG 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 KuKuFöG 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 KuKuFöG 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 7 KuKuFöG 2005
§ 9 KuKuFöG 2005