§ 14a KuKuFöG 2005 Verweise

KuKuFöG 2005 - Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 - KuKuFöG 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2017

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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