§ 9a KSE-BVG

KSE-BVG - Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft. Paragraph 2, Absatz 4 und Paragraph 4, Absatz 2,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998,, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

In Kraft seit 15.01.1998 bis 31.12.9999
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