Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Bundesregierung ist ermächtigt, die Durchführung der Entsendung mit der in Betracht kommenden internationalen Organisation oder dem Empfangsstaat im Rahmen des Völkerrechts näher zu regeln.
In Kraft seit 22.04.1997 bis 31.12.9999
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